13.10.2024Angehende Einzelhandelskaufleute und Verkäufer*innen nahmen am Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ teil. Dabei thematisierten sie den Alkoholkonsum Minderjähriger und die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel.

Auch in diesem Jahr hatten die Auszubildenden der drei Grundstufen im Einzelhandel (angehende Verkäufer*innen und Einzelhandelskaufleute) eine wichtige und interessante Schulung zum Alkoholkonsum von Minderjährigen und dem damit verbundenen Jugendschutzgesetz.

Kreisjugendpflegerin Frau Pille vom Jugendamt des Landkreises Cloppenburg und Frau Deeken von der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein brachten den Jugendlichen durch viele praktische Übungen relevante Inhalte zum Jugendschutz näher. Begleitet wurden die zwei von Frau Kläne, ebenfalls von der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention, und von Frau Altergott, studentische Praktikantin beim Jugendamt.

Doch warum ist diese Schulung so wichtig?

Im Laufe der Ausbildung werden alle Auszubildenden an der Kasse eingesetzt. Dabei ist es für sie nicht nur wichtig, die Altersgrenzen zur Herausgabe von Alkohol zu kennen, sondern auch zu wissen, welche Handlungsmöglichkeiten sie im Umgang mit den Kund*innen haben.

Deshalb bestand die Schulung aus verschiedenen Bestandteilen. Zunächst mussten die Auszubildenden verschiedene alkoholische Getränke und Produkte den entsprechenden Altersgrenzen zuordnen. Außerdem nahmen sie an einem Quiz zum Jugendschutzgesetz teil. Darüber hinaus erstellten sie selber Plakate, um über einen sensiblen Umgang mit Alkohol aufzuklären. Nicht zuletzt erprobten sie natürlich auch, wie sie als Verkäufer*innen bzw. Einzelhandelskaufleute reagieren müssen, wenn Minderjährige Alkohol kaufen wollen.