☼ Profil in Kurzform

  • Klassenbezeichnung: BGS
  • Berufsbereich: Sozialpädagogik
  • Dauer: 3 Jahre
  • Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife
  • Berufsabschluss: „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ (Doppelqualifikation)
  • Ausführliche Informationen vom Kultusministerium finden Sie auch hier!

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♦ Berufsbild

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik vermittelt seinen Schülern eine allgemeine Grundbildung durch Unterricht in den allgemein bildenden Fächern und ermöglicht eine berufsbezogene Schwerpunktbildung durch die Vermittlung von Kenntnissen in Pädagogik-Psychologie, Betriebs- und Volkswirtschaft sowie Informationsverarbeitung. Es führt zur allgemeinen Hochschulreife und erleichtert z. B den Zugang zu Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Heil- und Sonderpädagogik und der klinischen/pädagogischen Psychologie.

♦ Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Dieser kann erworben werden
► an Realschulen oder
► in der Klasse 10 der Hauptschulen oder
► in Schulformen der berufsbildenden Schulen
Bei Schülern des allgemein bildenden Gymnasiums: Versetzung von Klasse 10 in Klasse 11

♦ Dauer

Die dreijährige Ausbildung im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik gliedert sich in
► Einführungsphase: 11. Schuljahrgang
► Qualifikationsphase: 12. und 13. Schuljahrgang

♦ Einführungs- und Qualifikationsphase

In der Einführungsphase wird mit wenigen Ausnahmen im Klassenverband unterrichtet. In der Qualifikationsphase stehen die vier Schulhalbjahre in jedem Fach jeweils unter einem bestimmten Thema. Der Klassenverband ist zum überwiegenden Teil aufgelöst. Jeder Schüler wählt fünf Prüfungsfächer. Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau, in allen anderen Fächern auf grundlegendem Niveau erteilt.

♦ Unterrichtsfächer

Kernfächer

— Deutsch/Kommunikation
— Englisch/Kommunikation
— Sport
— Mathematik
— Spanisch**

Ergänzungsfächer

— Geschichte*
— Politik*
— Religion
— Chemie oder Biologie
— Sport

Profilfächer

— Pädagogik-Psychologie
— Betriebs- und Volkswirtschaft (BVWL)
— Informationsverarbeitung (IV)
— Praxis

Hinweise

* jeweils ein Halbjahr — ** Hinweise zur weiteren Fremdsprache Spanisch:

1. Wer mindestens vier Jahre durchgängig bis einschließlich Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, muss im Beruflichen Gymnasium keine weitere Fremdsprache belegen. Er hat seine Auflagen erfüllt und setzt Englisch fort, kann sich jedoch zusätzlich für die Teilnahme am Spanischunterricht entscheiden.

2. Wer in der vorhergehenden Schule nicht in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurde, muss bis einschließlich Klasse 13 am Spanischunterricht teilnehmen.

♦ Prüfungsfächer

Mögliche Kombinationen der Prüfungsfächer im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik:

Die schriftliche Abiturprüfung (Zentralabitur) umfasst das erste bis vierte Prüfungsfach. Im fünften Prüfungsfach wird eine mündliche Prüfung abgelegt.

♦ Schulabschluss

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler die ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE und damit die Berechtigung zum Studium an Hochschulen und Universitäten in allen Fakultäten. Beim vorzeitigen Verlassen des Beruflichen Gymnasiums kann durch Nachweis bestimmter Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. In Verbindung mit einem mindestens einjährigen Praktikum, einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, dem Ableisten eines ökologischen oder sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Militärdienstes erfolgt die Zuerkennung der Fachhochschulreife.

Besonderheit: Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ (Doppelqualifikation)

♦ Verpflichtende Doppelqualifikation

Im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufliches Gymnasium Gesundheit und Pflege mit dem
Schwerpunkt Sozialpädagogik erwerben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife
(Abitur) und den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich
geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“. Letzteres gilt ausschließlich für den Schwerpunkt
Sozialpädagogik.

Für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Pflege mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik gelten
ab dem Schuljahr 2023/24 folgende verpflichtende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler haben in den Jahrgängen 11 und 12 zwei zusätzliche
    Unterrichtsstunden im Fach Praxis (4 Stunden/Woche).
  • Schülerinnen und Schüler absolvieren in der Klasse 11 ein verpflichtendes begleitetes1
    Betriebspraktikum in einer Kindertageseinrichtung (0 – 10 Jahre) während der Schulzeit. Der
    zeitliche Umfang beträgt 160 Zeitstunden. Das Praktikum dauert ca. 4 Wochen und findet im
    Zeitraum Januar/Februar statt.
  • Zusätzlich müssen Schülerinnen und Schüler weitere 140 Zeitstunden Betriebspraktikum
    außerhalb der Schulzeit (in den Ferien oder im Anschluss nach der Schulzeit) ohne Begleitung
    durch die Lehrkräfte absolvieren.
  • Schülerinnen und Schüler besorgen sich die Praktikumsplätze selber! Der Nachweis eines Praktikumsplatzes zu Beginn der Klasse 11 oder bei der Einschulung ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Schulform.
  • Ein Praktikum ist nur in Regelkindergartengruppen, Horten oder Schulen ohne spezifischen inklusiven oder integrativen Schwerpunkt möglich. Eine Anleitung durch eine*n Erzieher*in muss gegeben sein. Ein Praktikum in einer Krippe, Förderschule sowie einem Heilpädagogischen Kindergarten ist leider nicht möglich.
  • Lehrkräfte werden zu Beginn der Klasse 11 über die Durchführung des Praktikums informieren.
  • Zur Anerkennung des beruflichen Abschlusses 2 sind weitere Leistungen erforderlich:
    • Durchführung und Präsentation eines Projekts im Fach Praxis (Klasse 12)
    • eine Klausur im Fach Praxis (Klasse 13)