☼ Profil in Kurzform

  • Klassenbezeichnung: BQS
  • Berufsbereich: Sozialpädagogik
  • Besonderheit: Berufsqualifizierende Berufsfachschule
  • Dauer: 2 Jahre
  • Praktikum: 840 Zeitstunden
  • Schulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • UMSCHULUNG MÖGLICH

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Sie haben Interesse an einer Ausbildung in der
Sozialpädagogischen Assistenz?

Bitte hören Sie sich zuerst die zusammengestellten Informationen (Video) an. Wenn dann noch wichtige Fragen offengeblieben sind, ist es möglich eine Mail mit wichtigen Fragen zu senden.
Bitte schreiben Sie zuerst welchen Schulabschluss Sie haben. Danach die konkrete Frage. Es werden keine Fragen beantwortet, die schon in der Info enthalten sind, zu Bewerbungschancen oder fehlenden Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis, dass nur relevante und wichtige Fragen beantwortet werden.

Sabrina Meißner ist unsere Expertin für diese Ausbildung und kann Ihnen bei Fragen helfen. Wenn Sie eine Kontaktaufnahme von Seiten der BBS am Museumsdorf möchten, füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Entscheiden Sie dabei, ob wir Sie anrufen sollen oder ob Sie eine E-Mail bevorzugen. Klicken Sie dann auf SENDEN.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Frau Meißner unter der folgenden Emailadresse: sabrina.meissner@bbsam.eu

♦ Berufsbild

Die Berufsfachschule Sozialpädagogischer Assistent/in qualifiziert die Schülerinnen und Schüler die sozialpädagogische Arbeit der Erzieherinnen in Tagesstätten für Kinder zu unterstützen. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und arbeiten als Zweitkräfte eng mit den Erzieherinnen zusammen.

♦ Dauer

Diese Berufsfachschule dauert zwei Jahre.
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in den Kindergärten des Landkreises Cloppenburg von insgesamt 840 Zeitstunden durchgeführt. Diese Ausbildung ist schulbegleitend organisiert (3 Tage Schule / 2 Tage Praxis). Der Praxisanteil in der Klasse II beträgt 600 Zeitstunden.

♦ Besonderheiten

Alle diejenigen, welche das Berufsziel Erzieher/-in haben, müssen zunächst diese Berufsfachschule erfolgreich abschließen. Anschließend kann dann die Fachschule Sozialpädagogik besucht werden.

♦ Aufnahmevoraussetzungen

1. Klasse I: Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder ein gleichwertiger Bildungsstand

2. In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer den erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung nachweisen kann bzw. wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat.

3. Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) und gesundheitliche Eignung.

♦ Der berufsübergreifende Lernbereich

Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Mathematik
Sport
Religion
Politik

♦ Der berufsbezogene Lernbereich

► Klasse 1
Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
Betreuung und Begleitung von Kindern
Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
Optionale Lernangebote

► Klasse 2
Entwicklung beruflicher Identität
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
Pädagogische Konzepte
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote

Der berufsbildende Lernbereich Praxis

Reflexion der praktischen Ausbildung

♦ Ausbildungsinhalte

► Lern- und Arbeitstechniken für das berufliche Handeln erwerben
► Verhalten von Kindern beobachten und Entwicklungsprozesse verstehen und lernen
► Pädagogisches Handeln lernen
► Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse planen, durchführen und reflektieren
► Musisch-kreative Prozesse kennenlernen und pädagogisch anwenden
► Verschiedene pädagogische Handlungskonzepte kennenlernen

♦ Der Schulabschluss

Der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“. Er ist berufsqualifizierend und stellt gleichzeitig die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar. Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen. Tätigkeitsbereiche sind vor allem in Krippen, Kindergärten, Hörten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen.

Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I
Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik (Klasse 12, Ziel: Fachhochschulreife)
Besuch der Berufsoberschule (Klasse 12, Dauer 2 Jahre, Ziel: Fachgebundene Hochschulreife)

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