☼ Profil in Kurzform
- Klasse: BSGZ
- Berufsbereich: Gesundheit und Pflege
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Möglicher Schulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss I
- Anmeldung: Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden in der Schule an.
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♦ Berufsbild
Während der Ausbildung, die 3 Jahre dauert, erhalten Azubis Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Patienten sowohl in der Assistenz am Behandlungsstuhl als auch in der Verwaltung, im Empfangsbereich und im Schriftverkehr mit Krankenkassen und Patienten.
♦ Dauer
In der Regel erstreckt sich die Ausbildung auf 3 Jahre, kann aber bei entsprechender Qualifikation auf 2 1/2 Jahre verkürzt werden.
♦ Aufnahmevoraussetzungen
Für die Ausbildung ist ein Sekundarabschluss I sinnvoll aber nicht Voraussetzung.
♦ Der berufsübergreifende Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
♦ Der berufsbezogene Lernbereich
LF1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF2: Patienten empfangen und begleiten (incl. Korrespondenzbearbeitung)
LF3: Praxishygiene organisieren
LF4: Kariestherapie begleiten
LF5: Endodontische Behandlungen begleiten
LF6: Praxisabläufe organisieren
LF7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF8: Chirurgische Behandlungen begleiten
LF9: Waren beschaffen und verwalten
LF10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates
LF11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF12 Prothetische Behandlungen begleiten
LF13: Praxisprozesse mitgestalten
♦ Ausbildungsinhalte
Der Unterricht besteht aus einem allgemeinbildenden Bereich (Deutsch, Politik, Englisch, evtl. Religion und Sport) und einem berufsspezifischen Bereich, der in Lernfeldern unterrichtet wird, die die Bereiche Fachkunde, Abrechnung und Wirtschaftslehre abdecken.
♦ Zusätzliche Angebote
Nach dreijähriger Ausbildung und entsprechender Berufspraxis sind Fortbildungen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin, Zahnmedizinischen Fachassistentin, Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin und zur Dentalhygienikerin möglich.
♦ Abschluss der Ausbildung
Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:
a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.
Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:
► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6
► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
► Erweiterter Sekundarabschluss I
Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt 3,0
Deutsch 3
Englisch 3
Berufsbezogener Lernbereich 3
► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Gesundheit-Pflege.